Kleinunternehmer, Handelsregister und Onlinehandel
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Moderator: seo-beratung
6 Beiträge
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Kleinunternehmer, Handelsregister und Onlinehandel
Hallo,
Muss ich als Kleinunternehmer in Onlinehandel (Ebayauktionen) meine Firma in Handelsregister eintragen?
Danke für die Hilfe.
Muss ich als Kleinunternehmer in Onlinehandel (Ebayauktionen) meine Firma in Handelsregister eintragen?
Danke für die Hilfe.
- micom
- Newbie
- Beiträge: 2
- Registriert: 10/07
Re: Kleinunternehmer, Handelsregister und Onlinehandel
Nein, natürlich nicht. Das muss man erst ab einer bestimmten Firmengröße machen oder z.B. bei einer GmbH. Als kleiner Händler hat man damit also keine Probleme.
Gruss aus Bayern
Gruss aus Bayern
-
seo-beratung - Moderator
- Beiträge: 367
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- Wohnort: Kleinaitingen
Re: Kleinunternehmer, Handelsregister und Onlinehandel
Auf jeden Fall muss jedoch ein Gewerbe angemeldet werden. Dies ist bei der jeweiligen Gemeinde, bzw. bei der Stadt zu beantragen und kostet ca 20 EUR. Auch wenn man bei Ebay mithandeln möchte.
LG Susanne
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gründerberaterin - Moderator
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Re: Kleinunternehmer, Handelsregister und Onlinehandel
Kleinunternehmer, Handelsregister und Onlinehandel
Kleinunternehmer, Handelsregister und Onlinehandel
Hallo zusammen,
ich möchte hier nochmal anknüpfen und eine ergänzende Fragestellung anstoßen: Ich bin nach dem lesen etlicher Literatur mittlerweile der Meinung, bzw. das bei der Frage, ob ein Handelsregistereintrag notwendig ist, durch verschiedene Antworten verunsichert. Fragt man z.b. einen Steuerberater, kann die Antwort so ausfallen wie von "susangeli" im vorherigen Posting.
Fragt man jedoch bei einer IHK ist eine andere Sichtweise anzutreffen, die auch im Web begründet wird. Beispiel:
http://www.stade.ihk24.de/produktmarken ... eldung.jsp
Bitte lest einmal den genauen Wortlaut unter Punkt 4.
...das Unternehmen erfordert keinen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb.(?)
...und den letzten Satz des Abschnitts dort.
Wenn ich nun die Eröffnung eines Online-Shops unter Beachtung der auch notwendigen rechtlichen Absicherungen plane und dort dann mit Waren und Kunden einen Handel eingehe, bin ich laut IHK verpflichtet einen HR-Eintrag zu machen. So verstehe ich es jedenfalls bzw. verstehe den Text so.
Ich finde diesen Punkt in einer Vor-Planungsphase am schwierigsten Abzuschätzen. HR-Eintrag=Kosten (bei mehreren Institutionen..)
PS1: ich gehöre keinem IHK Gremium an!
PS2: ich habe das Online-Shop-Handbuch(Aufl. 2008/Nov.2007) vor ca. 8-Wochen gekauft und bereue diesen Kauf nicht, da es einen wichtigen Überblick über alle Bereiche gibt, die ein (angehender) "Online-Kaufmann" beachten sollte(bevor er eventuell startet!). Zusätzlich habe ich noch ein Buch über "Online-Recht" gelesen.
Was sind Eure Einschätzung zum HR-Eintrag JA/NEIN und eventuell damit zusammenhängende Erfahrungen.
Steve69
ich möchte hier nochmal anknüpfen und eine ergänzende Fragestellung anstoßen: Ich bin nach dem lesen etlicher Literatur mittlerweile der Meinung, bzw. das bei der Frage, ob ein Handelsregistereintrag notwendig ist, durch verschiedene Antworten verunsichert. Fragt man z.b. einen Steuerberater, kann die Antwort so ausfallen wie von "susangeli" im vorherigen Posting.
Fragt man jedoch bei einer IHK ist eine andere Sichtweise anzutreffen, die auch im Web begründet wird. Beispiel:
http://www.stade.ihk24.de/produktmarken ... eldung.jsp
Bitte lest einmal den genauen Wortlaut unter Punkt 4.
...das Unternehmen erfordert keinen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb.(?)
...und den letzten Satz des Abschnitts dort.
Wenn ich nun die Eröffnung eines Online-Shops unter Beachtung der auch notwendigen rechtlichen Absicherungen plane und dort dann mit Waren und Kunden einen Handel eingehe, bin ich laut IHK verpflichtet einen HR-Eintrag zu machen. So verstehe ich es jedenfalls bzw. verstehe den Text so.
Ich finde diesen Punkt in einer Vor-Planungsphase am schwierigsten Abzuschätzen. HR-Eintrag=Kosten (bei mehreren Institutionen..)
PS1: ich gehöre keinem IHK Gremium an!
PS2: ich habe das Online-Shop-Handbuch(Aufl. 2008/Nov.2007) vor ca. 8-Wochen gekauft und bereue diesen Kauf nicht, da es einen wichtigen Überblick über alle Bereiche gibt, die ein (angehender) "Online-Kaufmann" beachten sollte(bevor er eventuell startet!). Zusätzlich habe ich noch ein Buch über "Online-Recht" gelesen.
Was sind Eure Einschätzung zum HR-Eintrag JA/NEIN und eventuell damit zusammenhängende Erfahrungen.

Steve69
- Steve69
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- Beiträge: 1
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Re: Kleinunternehmer, Handelsregister und Onlinehandel
Gewerbeanmeldung für OnlineShop-Betreiber
Gewerbeanmeldung für OnlineShop-Betreiber
Hallo,
ein HR-Eintrag (Handelsregistereintrag) wird nicht für eine Einzelfirma benötigt, die für eine Shopgründung vorerst ausreicht. Siehe auch in unserem Buch unter Unternehmensstart und dort im Abschnitt Anmeldungen.
Gründet man mit mehreren Personen ist natürlich die Frage, ob nicht eine Personengesellschaft, wie jetzt ganz neu eine Mini-GmbH, besser wäre. Hierzu wird dann ein HR-Eintrag erforderlich.
Für die Einzelfirma benötigt man nur eine Gewerbeanmeldung an der Stadt/Gemeinde..
freu mich über eine evtl. andere Meinung udn danke für das Feedback zu unserem Buch.
LG Susanne Angeli
ein HR-Eintrag (Handelsregistereintrag) wird nicht für eine Einzelfirma benötigt, die für eine Shopgründung vorerst ausreicht. Siehe auch in unserem Buch unter Unternehmensstart und dort im Abschnitt Anmeldungen.
Gründet man mit mehreren Personen ist natürlich die Frage, ob nicht eine Personengesellschaft, wie jetzt ganz neu eine Mini-GmbH, besser wäre. Hierzu wird dann ein HR-Eintrag erforderlich.
Für die Einzelfirma benötigt man nur eine Gewerbeanmeldung an der Stadt/Gemeinde..
freu mich über eine evtl. andere Meinung udn danke für das Feedback zu unserem Buch.
LG Susanne Angeli
LG Eure Susanne
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