wallaby eBusiness und eCommerce

Gründerberatung - Gründercoaching Deutschland

Gründerberatung für Existenzgründer
Unser Beraterteam unterstützt mit der eCommerce-Gründerberatung bzw. dem Gründercoaching Deutschland junge Shopbetreiber beim erfolgreichen Einstieg in den Online-Handel. Dabei profitieren Gründer von unserer breitgefächerten eCommerce-Kompetenz im Bereich: Existenzgründung, Webhosting, Warenwirtschaftssysteme, Webdesign, Bezahlsysteme, Suchmaschinen-Optimierung, Online-Marketing, uvm.

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Artikelbeschreibung

Gründercoaching Deutschland – Wer wird gefördert?

Gerade als Existenzgründer oder Jungunternehmer ist eine kompetente eCommerce-Gründerberatung besonders hilfreich, um ein Unternehmen erfolgreich aufzustellen. Genau das ist Ansatzpunkt von Gründercoaching Deutschland, dort greift man auf das bewährte Coaching-Prinzip zurück. Hierbei betreut und begleitet ein qualifizierter Unternehmensberater die Gründerberatung des jungen Unternehmens. Alle anfallenden Kosten für eine Gründerberatung bezuschusst die KfW-Mittelstandsbank aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Der förderfähige Zuschuss im Rahmen von Gründercoaching Deutschland liegt zwischen 50 % und 90 % von den gesamten Beraterkosten für eine eCommerce-Gründerberatung.

Gefördert werden neue Existenzgründer und junge Unternehmen, deren Gründung oder Übernahme nicht länger als 5 Jahre zurückliegt. Nicht gefördert wird eine Beratung vor einer Gründung. Neu seit Oktober 2008 ist ein Beraterzuschuss für Gründungen aus einer Arbeitslosigkeit heraus, dieser kann aber nur innerhalb des ersten Jahres nach einer Existenzgründung beantragt werden.

Gründercoaching Deutschland – Wie hoch sind die Zuschüsse?

Ein Tag umfasst dabei 8 Arbeitsstunden. Insgesamt förderungsfähig sind bis maximal 6.000 EUR (Tageshonorar beträgt maximal 800 EUR netto). Förderfähige Kosten belaufen sich auf:

  • 90 % in allen Bundesländern (bei vorher arbeitslosen Gründern sowie aktuellen Leistungsempfängern gemäß SGB II bzw. SGB III)
  • 75 % in neuen Bundesländern (außer "Phasing Out"-Regionen)
  • 75 % in speziellen Phasing-Out Regionen: Halle, Leipzig, Südwestbrandenburg und Lüneburg
  • 50 % in alten Bundesländern einschließlich Berlin (außer "Phasing Out"-Region Lüneburg)

Gründercoaching Deutschland – Antrag auf Beratungskosten-Zuschuss

  1. Vorstellen Ihrer Geschäftsidee beim Regionalpartner
  2. Einreichen Ihres Antrags für Gründercoaching Deutschland beim Regionalpartner
  3. Wählen Sie uns als Ihren persönlichen Berater zur Gründerberatung aus
  4. Vereinbaren eines schriftlichen Beratervertrages für Ihr Gründercoaching Deutschland
  5. Bezahlen des Eigenanteils, dann übernimmt die KfW-Mittelstandsbank alle restlichen Beratungskosten

Also zunächst an einen Regionalpartner der KfW-Mittelstandsbank wenden. In Augsburg übernehmen diese Aufgabe entweder Industrie- und Handelskammer Schwaben bzw. Handwerkskammer für Schwaben. Dort muss man seine Geschäftsidee vorstellen. Anhand den von Ihnen eingereichten Unterlagen entscheidet der ortsansässige Regionalpartner, ob Ihr Antrag sämtliche formalen sowie inhaltlichen Voraussetzungen für eine Förderung im Rahmen von Gründercoaching Deutschland erfüllt.

Sobald Ihnen eine positive Zusage vorliegt, melden Sie sich bei uns oder suchen aus dem Berater-Pool einen passenden Gründercoach. Mit dem von Ihnen gewählten Berater wird ein schriftlichen Vertrag vereinbart, dieser regelt: Gründerberatung-Inhalt, Höhe des Tageshonorars als auch Dauer des Gründercoachings. Den Vertrag benötigt anschließend der Regionalpartner. Die KfW-Mittelstandsbank prüft diesen Beratervertrag und teilt Ihnen das Ergebnis mit. Gemäß den vereinbarten Vertragsdaten ermittelt man die Zuschuss-Höhe mit Hilfe vom Online-Zuschussrechner.

Erst nach Abschluss der Gründerberatung durch Gründercoaching Deutschland bekommt Ihr zuständiger Regionalpartner alle nachfolgend aufgeführten Unterlagen: Gesamtrechnung, Beratungsbericht sowie Zahlungsbeleg für Ihren persönlichen Eigenanteil. Zum Abschlus bezahlt die KfW-Mittelstandsbank den noch offen Beratungszuschuss.


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