Welche Button-Lösung ist ab August 2012 nicht abmahnfähig?

Neue Button-Lösung in Kraft ab August 2012

Frisch im Netz gefunden auf Shopbetreiber-blog.de

Als Beschriftung für den neuen Button wurde in § 312g Abs. 3 Satz 2 BGB „zahlungspflichtig bestellen“ als eine Möglichkeit genannt. Sie können jedoch einen alternative Beschriftung verwenden, der den Verbraucher, also nicht im B2B-Umfeld, eindeutig und unmissverständlich auf eine finanzielle Verpflichtung durch seine Bestellung hinweist. Und dies vor seiner vertragsrelevanten Abgabe, also vor dem Kauf..

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Neue Widerrufsbelehrung und Rückgabebelehrung ab 04.08.2011

Am 26.05.2011 verabschiedete der Bundestag die Änderungen zum fernabsatzrechtlichen Widerrufs- bzw. Rückgaberecht 

So treten ab dem 04.08.2011 die Gesetzesänderungen und die neue Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung in Kraft. Für einen Zeitraum von 3 Monaten, bis einschließlich 04.11.2011 können noch die „alten“ Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrungen  verwendet werden. Ab diesem Zeitpunkt müssen dann die neuen Belehrungen angegeben werden.

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