Xing ändert AGB

Karrierenetzwerk nimmt Änderungen auf Verbraucherschutz-Forderungen vor

Das Karrierenetzwerk Xing reagiert auf die Forderungen zur Verbesserung des Verbraucherschutzes in sozialen Netzwerken und will diesen umgehend nachkommen. Das Unternehmen begrüße die Initiative der vzbv (Verbraucherschutzentrale Bundesverband) http://www.vzbv.de und plane, die mit der vzbv abgestimmte Weiterentwicklung der eigenen AGB bereits heute auf der eigenen Plattform einzuführen, heißt es in einer Pressemitteilung des Karrierenetzwerks. „Bei Themen wie Datenschutz und Schutz der Privatsphäre sehen wir uns bereits als führend und wir freuen uns, dass auch der Verbraucherschutz bei sozialen Netzwerken nun stärker im Blickpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit steht“, so das Unternehmen. Jene Betreiber, die dem Schreiben der vzbv innerhalb der Frist nicht Folge leisten, müssen mit Unterlassungsklagen rechnen.

Toll, bei den großen wird erstmal eine Frist eingeräumt für die Änderungen an AGB. Bei kleinen Händlern im Internet wird sofort mit Kanonen auf Spatzen geschossen und sofort eine Unterlassungsklage rausgegeben..

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Abmahnwelle droht Shobetreibern wegen Widerrufsbelehrung und AGB

Was besagt die 40-Euro-Klausel für Kunden und Shopbetreiber und wie baue ich diese ein?

Ich trau kaum meinen Augen. Schon wieder einmal wird Wortglauberei betrieben. Widerrufsbelehrung ist keine Vereinbarung und daher muss die 40-Euro-Klausel nun auch in die AGBs eingepflegt werden.Damit es als Vereinbarung gilt. Jetzt heißt es für alle: Will ich als Online-Händler diese Kosten auf den Kunden übertragen, muss ich auch AGB einpflegen.

  1. Diese Klausel kann der Shopbetreiber in der Widerrufsbelehrung und in die AGB einpflegen, wenn der Kunde die Rücksendekosten für Waren unter 40 EUR tragen soll.
  2. Der Shopbetreiber kann auf diese Klausel verzichten muss aber dann alle Rücksendekosten tragen.
  3. Folgender Wortlaut ist in die Widerrufsbelehrung einzubauen: „Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.“

Was ist wenn ich keine AGB verwende?

  1. Dann dürfen die Kosten nicht auf den Kunden übertragen werden, eben nicht über die Regelung in der Widerrufsbelehrung.
  2. Grundsätzlich wäre es für Shopbetreiber sinnvoller AGB einzusetzen, um sich auch mal selbst schützen zu können.

Was gehört anstatt der 40-Euro-Klausel in die Widerrufsbelehrung? Verwendet der Onlinehändler keine Kostentragung für den Kunden, so sollte folgender Satz eingepflegt werden: “Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden.” Wie lautet der richtige Wortlaut über 40-Euro-Klausel in den AGB? (Ohne Gewähr, keine Rechtsbelehrung!) Kostentragungsvereinbarung Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.“ Reicht es nicht nur die Widerrufsbelehrung in den AGB zu wiederholen? Nein, leider nicht. Die Kostenvereinbarung muss zusätzlich zur Belehrung in den AGB auftauchen, somit steht dieser Wortlaut doppelt in den AGB. Da es sich bei der Wiederrufsbelehrung "nur" um eine Belehrung handelt aber der 40-Euro-Klausel einer Vereinbarung bedarf. Vorschau: Es gibt Hoffnung für Online-Händler. Die Widerrufsbelehrung wird wahrscheinlich dieses Jahr im Gesetzt verankert – und verweist auf eine Anlage, in der ein Muster enthalten ist. Gleichzeitig wird in dieser Regelung klargestellt, dass die Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung den gesetzlichen Anforderungen genügt, wenn das jeweilige Muster verwendet wird. Auch werden die Belehrungen für ebay-Verkäufer und Online-Händler vereinheitlicht und zusammengelegt. Stand 04-2009 mehr zur Widerrufsbelehrung unter http://bundesrecht.juris.de/bgb-infov/anlage_2_24.html Shopbetreiber-Blog verwandter Artikel

Raus aus der Krise – Der Online Shop

3. Auflage erscheint im Mai 2009 auch für Nebenberufler zu empfehlen

Unser Buch wird diesmal eine Überraschung mit sich bringen… Mehr verraten wir an dieser Stelle noch nicht… Wie immer überarbeiten wir sämtliche Links, Neuigkeiten in Existenzgründung, Businessplan, Onlinemarketing. Besonders Onlinerecht, SEO (Suchmaschinenmarketing) und Google-Dienste sind stark überarbeitet.  Da die drei letzten Kapitel uns besonders ans Herz gewachsen sind online shop handbuch existenzgründer

Wir empfehlen wärmstens allen Shopbetreiber intensiv diese Kapitel zu studieren. Entwickeln Sie passend für Ihren eigenen Shop dazu ein Konzept und setzen Sie auch wirklich Ihren Plan in die Tat um. Bestellen bei Amazon Denn nichts ist schlimmer als eine Abmahnung ins Haus zu bekommen wegen Mißachtung der Widerrufsbelehrung, falschen AGB, fehlerhafter Preisauszeichnung usw. Oder auch wenn der Shop nicht im Netz gefunden wird von Kunden. Wie suchen denn Kunden? Wie verwende ich die richtigen Keywords? Wie finde ich diese? Wie steigere ich mein Ranking bei Google, der heiligen Suchmaschine im WWW? Denn nichts ist schlimmer als keinen Umsatz zu generieren? Wenn schon SEO, dann doch am Besten gleich für Google… Denn nichts ist schlimmer als dort nicht auf den vordersten Rängen mit dabei zu sein. Mit den Google-Diensten geht es leichter: Google Base, Google AdSense, Google Sitemap und Google Analytics sind wichtige Werkzeuge für Shopbetreiber. Letzteres ist zwar immer noch nicht datenschutzrechtlich einwandfrei aber bringt Ihnen viele Erkenntnisse über Ihre Website… Auch wenn über Google viel gewettert wird, sind wir doch im Grunde alle froh, so tolle Werkzeuge kostenlos an die Hand zu bekommen. Gerade in der Anfangsphase eines Shopbetreibers ist das Budget nicht besonders groß.

Fazit Denn nichts ist schlimmer als die Finanzkrise über die alle gerade sprechen. Steuern Sie gegen… Machen Sie etwas daraus und nehmen Sie Ihre Zukunft mal mehr in die eigenen Hand. Sie sind am Zug und können es auch schaffen, wie viele andere!! Mit den richtigen Werkzeugen, hoher Motivation und starken Durchhaltevermögen. Unser Buch begleitet Sie und hilft Ihnen durch die Krise, denn aller Anfang ist schwer. Amazon-Titel: Der Online-Shop Business-Plan, eShop-Systeme, ePayment, Behörden, Online-Recht, Marketing u.v.m (Gebundene Ausgabe)

  • Gebundene Ausgabe: 800 Seiten
  • Verlag: Markt und Technik; Auflage: 3.Auflage. (20. Mai 2009)
  • Sprache: Deutsch
  • ISBN-10: 3827244773
  • ISBN-13: 978-3827244772

Preis 39,95 EUR incl. USt Bestellen bei Amazon Unsere Pressemeldung auf OpenPR.de