billiger.de – versteckt monatliche Grundgebühr?

Keine Ahnung warum, aber bei billiger.de sind unsere monatlichen Abrechnungen seit Anfang Januar stetig nach oben gestiegen. Der Umsatz der aus diesem Portal geniert wird, sollte sich dazu aber dann auch nach oben anpassen. Was ist wenn nicht?
Hier ist Kontrolle durch den Shop-Betreiber dringend nötig. Nicht vergessen: Jeder Shop-Betreiber sollte ganz genau mal die Klickliste ansehen. Woher kommen denn nun die Shop-Besucher, wie oft klickt dieser und kauft er dann auch etwas? Vorsicht ist geboten, wenn mal in der Liste fünf Klicks hintereinander von der gleichen IP-Nummer auf fünf verschieden Artikel stehen, und das innerhalb von 1-5 sec. Welcher Shop-Besucher schafft dies schon? In dieser Zeit den Artikel erstmal im Such-Feld eintippen – klicken – Browser baut Fenster baut – klick zurück zu Billiger und dann nochmals einen neuen Artikel eintippen. Wer das in 3 sec. schafft, der ist echt „Weltklasse Klicker“ und möge sich bei mir melden. Er bekommt dann einen echten Fast-Klick-Price.

Preisvergleich mit Sicherheit

TÜV Süd zertifiziert Shopping-Portal billiger.de

Als erster Preisvergleichsdienst in Deutschland wurde billiger.de vom TÜV Süd mit dem Gütesiegel „s@fer shopping“ ausgezeichnet. Online-Shopper profitieren dadurch von der Gewissheit, bei einem sicheren, vertrauenswürdigen und zuverlässigen Partner von billiger.de einzukaufen, der angefangen von der Produktauswahl über den Bestellprozess bis hin zur Bestellabwicklung alle gesetzlichen Bestimmungen erfüllt sowie ein Höchstmaß an Sicherheit und einen optimalen Kundenservice bietet.Das vom TÜV Süd entwickelte dreistufige Zertifizierungsverfahren besteht aus einer langfristig angelegten Online-Prüfung, einem intensiven Sicherheitscheck sowie einem persönlichen Audit vor Ort. Dabei überprüfen die Tester unter anderem die Funktionsfähigkeit der Plattform, die Mechanismen zur Feststellung der Kundenzufriedenheit und Möglichkeiten des Kunden-Feedbacks, die Verwaltung von Daten und Datensicherheit sowie Sicherheitsmaßnahmen für Systemausfälle und externe Angriffe auf das System. Keep reading →

Vergleichende Werbung – Verbraucher Informationsrechte gestärkt

EuGH-Urteil – Darauf müssen Unternehmen jetzt achten

Vergleichende Werbung darf sich nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes auf ganze Warensortimente beziehen, muss aber vom Verbraucher nachprüfbar sein (EuGH, C-356/04). Geklagt hatte der Discounter Lidl Belgien gegen die belgische Supermarktkette Colruyt. Sie hatte damit geworben, dass der Kunde jährlich eine bestimmte Summe einsparen könne, wenn er bei Colruyt und nicht bei einem Wettbewerber einkaufe. Die Konkurrenten, darunter Lidl, wurden ausdrücklich benannt. Welche Produkte bei diesen Berechnungen konkret herangezogen wurden, ließ Colruyt offen. Die Brüsseler Richter entschieden, dass nicht nur einzelne Produkte, sondern ganz Warengruppen miteinander verglichen werden dürfen. Für den Verbraucher muss jedoch erkennbar sein, auf welche Produkte der Preisvergleich beruht. „Vereinfacht ausgedrückt: Man darf nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Denn auch das haben die Richter entschieden: Vergleichende Werbung wäre dann irreführend und damit nicht erlaubt, wenn Unternehmen nicht deutlich machen, dass sich der Vergleich nur auf eine bestimmte Auswahl von Produkten bezieht und eben nicht auf alle Produkte des verglichenen Unternehmens“, so Günter Stein, Chefredakteur des Informationsdienstes „Marketingleitung aktuell „. Keep reading →