eBay Händler aufgepasst! Es gelten neue Bestimmungen im Hinblick auf die Widerrufsfrist bei eBay Auktionen.
Der 11.Juni 2010 war für viele Online-Händler ein unruhiger Tag. Die Widerrufsbelehrung musste auf die Sekunde genau umgestellt werden. Nun fast ein Jahr später gibt es erneut Änderungen, die beachtet werden müssen. Betroffen sind hier allerdings ausschließlich Händler, die bei eBay im Auktionsformat handeln.
Entschieden hat das LG Dortmund, dass eine Widerrufsbelehrung mit einer 14-tägigen Widerrufsfrist für eBay Händler nicht verwendet werden kann, wenn dem Käufer die Widerrufsbelehrung nicht unverzüglich nach Bestellung bzw. Vertragsschluss in Textform zugestellt wird. Das Gericht nimmt an, dass Händler auf eBay keine Widerrufsbelehrung mit einer 14-tägigen Widerrufsfrist verwenden dürfen, wenn nicht unverzüglich nach Vertragsschluss die Widerrufsbelehrung in Textform an den Käufer gesandt wird. Der Vertragsschluss bei Online-Auktionen geschieht im Zeitpunkt der Abgabe des Höchstgebotes des Bieters. Die Widerrufsbelehrung wird in Textform allerdings erst nach Ablauf des Auktionszeitraums an den Käufer versandt. Zwischen der Abgabe des Höchstgebots und dem Versand der Widerrufsbelehrung kann unter Umständen ein langer Zeitraum liegen, so dass ein Versand der Widerrufsbelehrung nicht mehr als unverzüglich nach Vertragsschluss anzusehen wäre.
Protected Shops Kunden sind abgesichert und erhalten die korrekte Widerrufsbelehrung für ihre eBay Auktion. „Entscheidend für diese Änderung ist es, dass der Händler im Auktionsformat handelt “, so Oliver Korpilla, Geschäftsführer der Protected Shops GmbH. „Um Verwirrung bei den eBay Händlern auszuschließen, empfehlen wir unseren Kunden die Widerrufsfrist für beide Verkaufsmöglichkeiten, Auktionsformat und Sofort-Käufe, auf einen Monat festzusetzen“, so Korpilla weiter. Unter der Führung von Oliver Korpilla und seinem Team hat es Protected Shops nach knapp einem Jahr geschafft über 4.000 Onlinehändler mit abmahnsicheren Rechtstexten zu versorgen. Neben den wichtigsten Rechtstexten für den Onlinehandel, wie AGB, Widerrufsbelehrung, Impressum, Datenschutzerklärung und Batteriegesetz, liefert Protected Shops ebenso auch die wichtigen Versandkosteninformationen, sowohl fürs In- und Ausland individuell auf den Onlinehändler konfiguriert. Im Rahmen der Haftungsübernahmegarantie übernimmt Protected Shops die Abmahnkosten auf die Rechtstexte des Onlinehändlers bis zur ersten Gerichtsinstanz.
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Lady Kaan
schrieb am 24. Mai 2011 um 10:23 Uhr:
Danke für die Infos. Hab gerade in letzter Zeit viel bei Ebay gekauft, und hab eigentlich gar keine Ahnung von wegen Widerruftsrecht, etc. gehabt.
2
butterfly
schrieb am 3. Juni 2011 um 10:20 Uhr:
Ich finde es inzwischen grauenvoll in Deutschland etwas zu verkaufen, wo der Verkäufer überall aufpassen muss. Egal ob Privat oder Business.
3
Silvia
schrieb am 8. Juni 2011 um 18:20 Uhr:
Ebay muss sowieso aufholen, ansonsten werden Sie von Amazon überrollt. Beim Service sowieso und weil immer noch so einige schwarzen Schafe unterwegs sind. 1 Monat Umtauschrecht bekommt man dato schon an jeder Ecke. Daher ist es imho eher eine WIN-WIN Situation.
4
Domain Reseller
schrieb am 4. Januar 2012 um 10:52 Uhr:
Wird ja andauernd was geändert .. -.-
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