derzeit mahnt ein dubioser Schweizer Verein unter dem Namen "Ehrlich währt am längsten" massenhaft deutsche eBay-Händler ab und berechnet ihnen dafür 146,16 Euro . War dieser besagte Verein überhaupt berechtigt, deutsche Unternehmen abzumahnen?
Hier ein Auszug aus dem Anschreiben:
Sehr geehrter ...,
Sie sind beim Onlinehandel Ebay als gewerblicher Verkäufer angemeldet. Der Verein "Ehrlich währt am längsten" konnte feststellen und beweissicher dokumentiert, dass Sie unter der Artikelnummer xyz eine Ware zum Kauf anbieten, wobei Sie den Käufer nicht über das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Widerrufs- oder Rückgaberechts auf der Angebotsseite informieren.
Anrede, Sie verstoßen durch Ihr Verhalten gegen die Verbraucherschutzverorschriften der §§ 312 c Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 240 EGBGB, § 1 Abs. 1 nr. 10 BGB-InfoVO.%% 3,4 Nr. 11 UWG.
Als gewerblicher Verkäufer sind Sie gemäß § 312 c Abs. 1 Satz 1 BGB verpflichtet, dem Verbraucher bei Fernabsatzverträgen rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung Informationen zur Verfügung zu stellen; hierzu gehören die in § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoVO aufgeführten Informationen über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechtes sowie die Bedingungen und Einzelheiten der Ausübung (vgl. BGH, Urteil vom 03.11.2004 Az VIII ZR 375/03). sie müssen den Verbraucher auf dessen Widerrufsrecht gemäß §§ 312 d. Abs. 1 Satz 1, 355 BGB hinweisen.
Selbst wenn Sie einwenden möchten, Anrede, Sie hätten von der Informationspflicht nicht gewusst, so ist dies unerheblich. Denn der auf §§ 3, 4 nr. 11 UWG gestützte Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch setze keinen bewusst begangenen Gesetzesverstoß voraus (vgl. OLG Stuttgart WRP 2005, 919, 920). Da Sie nicht unmittelbar auf der Angebotsseite auf das Widerrufsrecht hinweisen, verhalten Sie sich unlauter i.S.d. § 3 UWG, gleichgültig, ob Sie die Widerrufsbelehrung bewusst oder nur versehentlich unterlassen haben (vgl. OLG Hamm Urteil vom 14.04..2005 Az 4 U 2/05).
......
Dazu befragten wir Herrn Max Keller von der Rechtsanwalts-Kanzlei. http://www.it-recht-kanzlei.de/
